Krankenkassen
Krankenkassen
... bei weitem nicht erstklassig.
Immer wieder werden Versorgungen mit der Begründung der nicht ausreichenden sozialmedizinisch Notwendigkeit abgelehnt.
Aber was ist eigentlich sozialmedizinisch Notwendigkeit?
- Aus meiner Sicht eine freundliche Verpackung für Krankenkassenwillkür. Diese Ablehnung der Leistung geht zu meist gar nicht dierekt über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, sondern wird von SachbearbeiterInnen ohne ausreichende medizinische Ausbildung auf Grund von Versorgungsempfehlungen gegeben. Dies bedeutet das u.U. eine angelehrnte Friseuse nach unzertifizierten Gesichtspunkten Versorgungen Ablehnt und/oder eine Versorgungsänderung empfielt. Aus statistischer Sicht sind diese Empfehlungen wichtig da sie nicht als Ablehnung der Leistung zählen sondern lediglich eine Leistungsänderung darstellen. Erschreckender Weise sind solche Empfehlungen zu meist dermaßen deletantisch das sie für die Patienten eine erhebliche Gefahr darstellen.
welche Anforderungen an eine Gutachten, insbesondere ein Sozialmedizinisches zu stellen Sind finden Sie hier
Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse eine Ablehnung einer Verordnung erhalten, überprüfen Sie diese genau. Wenn Sie mit der Ablehnung oder "Versorgungsänderung" nicht einverstanden sind, legen Sie Wiederspruch ein und verlangen Einsicht in das Gutachten (das können nur Sie, weder Ihr Arzt noch Ihr med. Dienstleister erhält hierzu Auskunft)
Erfragen sie den Namen des Gutachters, da dieser in den Gutachten zu meist geschwärzt ist.
Es geht um Ihre Gesundheit und sie sollten zu mindest wissen wem Sie als z.B. Einlagenträger die Schmerzen oder Diabetiker die Fußamputation zu verdanke haben.
Ihr Arzt unterschreibt sein Rezept handschriftlich, Medizinprodukte aus unserem Haus sind zertifiziert, nummeriert, dokumentiert und wenn nötig auch desinfiziert.
...und Ihre Krankenkasse???
PS. Kunden der GEK werden mit beginn 2008 nur noch mit gesicherter Kostenzusage versorgt. Für den Mehraufwand berechnen wir bis zu einem Rezeptwert von 150,- € eine Bearbeitungsgebühr von 10,-€ .



