Einlagen
ausschließlich aus eigener Fertigung
*Kopieeinlagen
*Bettungseinlagen
*Schalungseinlagen
*Einlagen mit Korrekturbacken
*Fersenschalen/Helfet-Schale
*Einlagen in Sonderanfertigung
*Diabetesadaptierte Fußbettung
*Einlagenergänzungen / Zusätze
Leider werden nicht alle Kosten von den ges. Krankenkassen übernommen.
*Einlagen aus niedrig beschleunigten PU-Schäumen
bestens geeignet für Diabetiker, Sport, Beruf und Reha
*Carbon-Composite
Super leicht, super stabil, super dünn. High-Tec vom feinsten
*Belastungsaktive Einlagentechnik
optimal für Sport und Beruf
*Nova Point
Vorbeugend und entlastend bei Venenleiden, Schwangerschaft, Rückenproblemen, stehenden Tätigkeiten,...
Definition:
Einlagen sind funktionelle Orthesen zur Korrektur, Stützung oder Bettung von Fußdeformitäten, zur Entlastung der Lastumverteilung der Fußweichteile, der Bein- oder auch Wirbelsäulengelenke. Sie werden aus Kork, Leder, thermoplastischen Kunststoffen und/oder Metall gefertigt.
Konfektionierte lose Fußstützen, die den Fuß polstern oder stützen, überflüssigen Raum im Schuh ausfüllen oder als Kälteschutz dienen, sind keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Einlagen sind gebrauchsfähig und passend abzugeben. Einlagenrohlinge für sich sowie sog. „Baukastensysteme“ weisen deshalb keine Hilfsmitteleigenschaften auf.
Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz von Einlagen lassen sich generell nicht festlegen. So ist im Einzelfall der Lebensweise des Versicherten, der Art und Beschaffenheit der Einlage und den sich gegebenenfalls verändernden Erfordernissen des zu behandelnden Fußes (insbesondere bei Kindern im Wachstum) Rechnung zu tragen. Die Ersatzbeschaffung macht ebenfalls eine Einzelfallentscheidung notwendig.
Die Reparatur einer Einlage umfaßt die notwendigen Arbeiten, die dem Erhalt des therapeutischen Nutzens der Einlage dienen, wenn die Reparatur technisch möglich und wirtschaftlicher als eine Neuversorgung ist.
Aufgrund des erforderlichen Ausgleichs der Sensibilität, der Statik und Dynamik des Fußes erfolgt die Einlagenversorgung in der Regel beiderseits. Kann der therapeutische Nutzen durch einseitige Einlagenversorgung vollständig erzielt werden, so ist die einseitige Verordnung angezeigt.
Die Ausstattung des Versicherten mit mehreren, verschiedenartigen Einlagen ist von den Erfordernissen im einzelfall abhängig. Bei erkennbarer Notwendigkeit sowie vorliegender Indikation ist eine Mehrfachausstattung mit mehreren verschiedenartigen Einlagen möglich.
Die Kosten für die Schuhe des Versicherten fallen in die Eigenverantwortung des Versicherten.
Sind ggf. Zurichtungen am Konfektionsschuh notwendig, um den therapeutischen Nutzen der Einlage zu gewährleisten, sind die Anforderungen der Produktgruppe „Schuhe“zu beachten.



